Grundzüge des Familienrechts zählen zum Pflichtstoff aller Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
der Länder. Eine Beschäftigung mit dem Familienrecht ist daher unverzichtbar. Hinzu kommt
dass in einer familienrechtlichen Klausur hinter den familienrechtlichen Sachverhalten oft
schuld- oder sachenrechtliche Probleme stehen die mit familienrechtlichen Problemen
verknüpft werden. Man denke nur an Ausgleichsansprüche wegen erbrachter Arbeitsleistungen
(im Betrieb des Partners) oder wegen getätigter Verwendungen (in Immobilien). Auch sind
Verknüpfungen mit dem Allgemeinen Teil des BGB häufig anzutreffen. Dies wird am Beispiel der
sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB virulent. Diese Regelung beinhaltet das Recht eines
Ehegatten Rechtsgeschäfte die zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie
erforderlich sind mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten abzuschließen. Diese Regelung
kann in einer Fallbearbeitung deshalb auf mannigfaltige Weise relevant werden weil sie
Verknüpfungen insbesondere zum Minderjährigenrecht Stellvertretungsrecht
Gesellschaftsrecht und zum Recht der Gesamtschuldverhältnisse herstellt. Folgerichtig legt
der Verfasser dieses Buches großen Wert auf die Verknüpfung des Familienrechts zu den anderen
Gebieten des BGB. Dabei hat sich der Verfasser zum Ziel gesetzt den Stoff so aufzubereiten
dass die Darstellung - trotz der Komplexität der Materie - zu einem umfassenden Verständnis des
Familienrechts führt. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung werden daher zahlreiche
Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen formuliert. Besonderer Wert wird auf die kritische
Auseinandersetzung mit modernen Familienkonstellationen gelegt. Denn das noch geltende
Abstammungsrecht wird modernen Familienkonstellationen nicht gerecht. Zu nennen sind
insbesondere "Patchworkfamilien" "Regenbogenfamilien" die Möglichkeit der Ei- und Samenspende
die Möglichkeit Ei- und Samenzellen sowie extrakorporal (d.h. in vitro) erzeugte Embryonen
kryokonserviert (also tiefgefroren) aufzubewahren und zu übertragen die Drei-Eltern-IVF der
Embryonentransfer auf die Partnerin Ehefrau der Eizellspenderin (sog. reziproke Befruchtung
d.h. die sog. ROPA-Methode - Reception of Oocytes from Partner) die biologische und soziale
Vaterschaft sowie der Adoptionswunsch von gleichgeschlechtlichen Paaren.