In dritter Auflage erscheint das Werk unter neuem Titel und in erheblich erweitertem Umfang.
Die Einbeziehung des Europäischen Kollisionsrechts trägt dem Umstand Rechnung dass sich seit
der 2. Auflage nicht nur die auf Artikel 65 ff. EGV gestützten Verordnungen zum EuZPR vermehrt
haben. Die Europäisierung des IPR die im Römischen EWG-Übereinkommen ihren Anfang nahm wird
nun unter Verlagerung in die Kategorie der EG-Verordnung vorangetrieben. Das vertragliche und
außervertragliche Schuldvertrags-IPR ist in der Rom I-VO und der Rom II-VO harmonisiert die
2011 in Kraft tretende EG-UnterhaltsVO ist ein erstes Beispiel eines gemischten Instruments zu
EuIPR und EuZPR nachdem die Regelung des Scheidungs-IPR in Ergänzung der Brüssel IIa-VO
vorerst gescheitert ist. Mit der Aufnahme aller das EuZPR und das EuIPR betreffenden
Rechtsinstrumente erfüllt der Kommentar auch weiterhin den Anspruch alle in zivilrechtlichen
Fällen mit Auslandsbezug unmittelbar geltenden europäischen Rechtsinstrumente eingehend
praxistauglich darzustellen und durch die nicht übersichtlicher gewordene Landschaft des
Europäischen Zivilprozess- und Kollisionsrechts zu führen.