Eingriffsrecht der Polizei ist Recht der Polizei zu Maßnahmen mit möglichen
Grundrechtseingriffen es ist - entsprechend den Grundrechtsfunktionen von Abwehr Schutz und
Mitwirkung sowie Teilhabe - nicht nur Eingriffsrecht sondern auch Erhaltungsrecht und
Ermöglichungsrecht.Der vorliegende Band steht mit bestimmten Beiträgen dezidiert zu bestimmten
Fundamenten des Eingriffsrechts als genuine eigenständige Disziplin mit Standards zur Methodik
und für jede eingriffsrechtliche Fallbearbeitung und er belegt mit weiteren Beiträgen die
integrative Interdisziplinarität der umfassenden Disziplin des Eingriffsrechts der Polizei.