Als recht neues Phänomen beschreibt der elektronische Taschendiebstahl den Vorgang eines Täters
welcher heimlich ein mobiles Kartenlesegerät an die Geldkarte seines Opfers hält und so
unbemerkt einen Kleinstbetrag bis 50 Euro vom Bankkonto des Opfers auf sein eigenes Bankkonto
verbucht - und zwar ganz ohne PIN-Eingabe. Möglich ist dies dank der
Kontaktlos-Zahlungsfunktion moderner Geldkarten die hierzu mit einem NFC-Chip ausgestattet
sind. Im Schwerpunkt beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage wie ein solcher Täter zu
bestrafen ist erste offensichtliche Strafnormen aus dem Strafgesetzbuch bleiben letztlich
unerfüllt. Darüber hinaus liefert diese Arbeit Verhaltensempfehlungen für den Umgang mit
elektronischen Zahlungsmitteln sowie erste Präventionsansätze für die Polizei um elektronische
Taschendiebstähle nachhaltig zu bekämpfen und das Beisichführen von Geldkarten sicherer zu
gestalten.