Gerichtliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) binden nicht nur die
Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden sondern haben in
vielen Fällen kraft besonderer gesetzlicher Anordnung über den entschiedenen Fall hinaus
Gesetzeskraft (§ 31 BVerfGG). Diese gilt z. B. beim 1983 entwickelten Recht auf informationelle
Selbstbestimmung (BVerfGE 65 1-71) beim 2008 entdeckten Recht auf Gewährleistung der
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (BVerfGE 120 274-350) und beim
2021 festgelegten Recht auf schulische Bildung (BVerfGE 159 355-448). Damit ist klar dass die
Beschlüsse und Urteile des BVerfG zum Sicherheitsrecht für Polizei und Sicherheitsbehörden
ebenfalls verbindlich sind. Daraus ergibt sich die Frage welche spezifische Macht den
Entscheidungen des BVerfG innewohnt. Auf der Basis einer einführenden politikwissenschaftlichen
Analyse über die Macht des BVerfG und die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit für die konkrete
Ausgestaltung sowie für die Fortschreibung der politischen Grundlagen greift das Buch markante
Beispiele sicherheitsrechtlicher Entscheidungen auf die für die Polizei und die
Sicherheitsbehörden von erheblicher Bedeutung sind.