Dass Verfassungsgerichte Politik machen (müssen) tritt vor allem in Grundlagen-Entscheidungen
hervor. Bei den Entscheidungen zum Aus- (und Inlands-)einsatz der Bundeswehr lässt das
Bundesverfassungsgericht der Regierung weitgehend freie Hand und liefert sogar
"Verfassungsänderungen" nach die zuvor an fehlenden par-lamentarischen Mehrheiten gescheitert
waren. Aus dem Inhalt: ¿ Tabubruch I: das "Parlamentsheer" out-of-area ¿ Grenzverschiebungen:
die Entscheidungen von Kosovo bis Awacs Türkei ¿ Tabubruch II: die Plenarentscheidung
Luftsicherheit und der Einsatz in polizeilichen Lagen ¿ Unilateral einsetzbares
"Regierungsheer"? Die Libyen-Entscheidung ¿ EU als System kollektiver Sicherheit: die
Entscheidung zum Anti-IS-Einsatz ¿ Verfassungswandel oder Verfassungsbruch? ¿ Das konservative
Parlamentsverständnis des Bundesverfassungsgerichts