Dieses Buch ist gedacht als Einführung in die Rechtsprobleme des öffentlichen Baurechts.
Baurechtliche Klausuren sind beliebter Prüfungsgegenstand im Rahmen öffentlich-rechtlicher
Klausuren vor allem der juristischen Staatsexamina. Dies nicht zuletzt deshalb weil sich das
öffentliche Baurecht als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts anbietet Querverbindungen zum
sonstigen Verwaltungsrecht herzustellen. Zudem ist eine prozessuale Einkleidung üblich die
zugleich das verwaltungsprozessrechtliche Wissen abfragt. Aufgrund der Abstraktion eines
Lehrbuchs fällt es den Studenten und Referendaren oft schwer die eingepaukten Probleme in der
Klausur dort zu verorten wo sie wirklich hingehören. Daher verfolgt dieses Buch keine
abstrakte vom Fall losgelöste Herangehensweise sondern stellt anhand von Fällen die typischen
baurechtlichen Klausurvarianten dar. Durch diese klausurtypische Herangehensweise werden die
Dinge dort problematisiert wo sie systematisch in der Klausur behandelt werden müssen und eine
möglichst prüfungsnahe Darstellung ermöglichen. Kurz gesagt: statt abstraktem Wissen soll
dieses Buch direkt am Fall den Überblick das mit Wissen untermauerte Verständnis für das
System des öffentlichen Baurechts - die Grundvoraussetzung für das gute Bestehen einer Klausur
- vermitteln. Zur Struktur dieses Buches: Das öffentliche Baurecht lässt sich in die zwei
großen Bereiche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht einteilen. Das Bauplanungsrecht regelt das
Einfügen eines baulichen Vorhabens in seine nähere Umgebung während das Bauordnungsrecht die
Anforderung in gestalterischer und baukonstruktiver Hinsicht festlegt. An dieser Einteilung
orientiert sich auch dieses Buch: Der erste Teil (Fälle 1 bis 11) beinhaltet typische
Klausurkonstellationen aus dem Bauplanungsrecht. Das in den Landesbauordnungen (LBauOen)
geregelte Bauordnungsrecht ist Gegenstand des zweiten Teils dieses Buches (Fälle 12 bis 19). Im
Vordergrund stehen hierbei das Baugenehmigungsverfahren und die behördlichen
Eingriffsbefugnisse (z. B. Stilllegungsverfügung Beseitigungsanordnung Nutzungsverbot) am
Beispiel der LBauO NRW. Regelmässig werden die zentralen Parallel-Normen der LBauOen der
übrigen Bundesländer bei jedem Fall genannt. Inhaltsverzeichnis und Leseprobe unter http:
www.niederle-media.de mediafiles Sonstiges Standardf-BauR.pdf