Es ist gerade mal gute vier Jahre her seit der Europäische Gerichtshof grundlegend entschieden
hat dass auch juristische Personen vom Privileg der Niederlassungsfreiheit profitieren. Auch
wenn diese Entscheidung für Europarechtler wenig überraschend war so hat sie doch ein Erdbeben
ausgelöst. Gerade die englische Limited kaum mit bürokratischem Ballast versehen preiswert
und ohne nennenswertes Stammkapital in ein paar Tagen zu gründen schickte sich daraufhin allen
Unkenrufen zum Trotz an den Kontinent zu erobern. Mittlerweile (Mitte 2007) gibt es
schätzungsweise 45.000 (!) deutsche Limiteds von denen jedoch nur ein Bruchteil einer weiteren
Schätzung nach etwa 10.000 - in deutschen Handelsregistern eingetragen ist. Auch dies wirft ein
Schlaglicht auf die Problematik: Limiteds sind leicht zu gründen aber in Deutschland schwer zu
führen. Kein Wunder wenn man bedenkt dass sich das Recht der Limited unabhängig von ihrem
Einsatzort immer nach dem ihrer englischen Heimat richtet ein Recht das hier kaum jemand
kennt geschweige denn anzuwenden in der Lage ist. Einem verbreiteten Bonmot folgend werden sie
in juristischen Fachkreisen bereits als shitty limiteds bezeichnet was wohl keiner Übersetzung
bedarf. Ist es wirklich so schlimm? Die Limited von schnellen Geschäftemachern als die Lösung
aller Probleme verkauft nichts weiter als eine Problemverursacherin? Beliebt bei gescheiterten
Existenzen zur Verschleierung ihrer Aktivitäten? Ja aber nicht nur. Die neue Konkurrenz der
Gesellschaftsformen hat ihr Gutes. So hat sie die große GmbH-Reform mit der wir Anfang 2008
rechnen können maßgeblich beeinflusst. Und es haben sich in den letzten Jahren in denen man
Erfahrung im Umgang mit der deutschen Limited sammeln konnte durchaus Konstellationen
herauskristallisiert in denen der Einsatz einer Limited in Deutschland sinnvoll ist. Zeit also
für eine differenzierte Bilanz.