Beratung im betrieblichen Kontext zielt auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des
Unternehmens. Externe Beratung dient etwa dem Know-How-Transfer zur Optimierung von
Betriebsabläufen zur Rationalisierung in Arbeitsorganisationen zur Anpassung an den Markt.
Die Interessen der Mitarbeiter stehen dabei nicht an erster Stelle. Auch wenn Beratung z. B. in
der Personalentwicklung den einzelnen Mitarbeiter fokussiert und wenn bspw. in der
professionellen Organisationsentwicklung der Einzelne nicht einfach Opfer von Change-Prozessen
wird so stellt sich doch die Frage ob persönliche Interessen überhaupt adäquat wahrgenommen
und berücksichtigt werden. Aus einer politischen Perspektive kann man ferner nach der
grundsätzlichen Durchsetzungsmacht auf Arbeitnehmerseite fragen wenn Beratungsvorgänge dem
Einfluss betrieblicher Mitbestimmung weitgehend entzogen sind. Auch aus wissenschaftlicher
Perspektive ist es von Interesse ausgewählte konkrete Beratungssettings und themen daraufhin
zu betrachten ob sie oft von Arbeitgeberseite initiiert manchmal von Institutionen der
öffentlichen Hand finanziert wirklich im Interesse der betroffenen Mitarbeiter stattfinden: Wie
wirkt sich die Ausgliederung der Personalbetreuung aus? Wer profitiert von der zunehmenden
Mobbing-Sensibilität? Ist Work-Life-Balance inzwischen im Betrieb angekommen? Werden die
Anliegen von Arbeitssuchenden umfassend berücksichtigt? Diese Fragen wurden auf der Fachtagung
Beratung und Arbeitnehmerinteressen am 20.11.2009 an der Hochschule Wismar erörtert.
Ausgewählte Beiträge dieser Tagung finden sich neben ergänzenden Überlegungen neueren Datums im
vorliegenden Sammelband.