Ein goodwill aus Unternehmensakquisition stellt aufgrund seiner Größenordnung in vielen
Bilanzen eine bedeutende immaterielle Vermögensposition dar. So zeigt eine empirische Analyse
der 51 größten Akquisitionen dass ca. 30 % der Aktiva der übernommenen Unternehmen dem
goodwill zugeordnet werden. Ebenso wurde festgestellt dass der goodwill oftmals die Hälfte der
Konzernbilanzsumme repräsentiert. Darüber hinaus eröffnet dessen Aktivierung dem Erwerber
zahlreiche bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten mit enormen Konsequenzen für die
Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage was wiederum seine steigende Relevanz
erklärt. Die Autorin beschäftigt sich mit einem durchaus umstrittenen Thema nämlich der full
goodwill-Methode im Rahmen von Unternehmensübernahmen. Im Grundsatz sollen
Bilanzierungstechniken gleichermaßen die Ertrags- wie auch die Vermögenslage eines Unternehmens
richtig im Sinne einer den tatsächlichen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen
entsprechenden Darstellung wiedergeben. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch keineswegs so
einfach wie es sich in der Theorie anhört. Noch komplizierter wird die Materie dann wenn
seitens der Normsetzer (International Accounting Standards Board (IASB) und des Financial
Accounting Standards Board (FASB)) oder des Gesetzgebers Wahlrechte eingeräumt werden. Genau
diese Situation liegt aber bei der Bilanzierung von Unternehmensakquisitionen vor und wirkt
sich auf die Darstellung innerhalb der Rechnungslegung aus. Vor diesem Hintergrund war es
erforderlich die Bilanzierungsmethode selbst einer kritischen Überprüfung zu unterziehen
wobei die Autorin sich nicht auf die Rechnungslegungsauswirkungen im engeren Sinne beschränkt
sondern zugleich die anfallenden Kosten sowie die Entscheidungsnützlichkeit der gewählten
Darstellungsmethode in ihre Überlegungen mit einbezieht.