Die zunehmende Bedeutung der im WorldWideWeb verfügbaren Informations- und
Kommunikationsdienste für die freie Kommunikation und öffentliche Meinungsbildung in der
Wissensgesellschaft stellt den Staat vor neue Herausforderungen. Während die Verfassung den
Staatsorganen allgemein aufgibt die freie öffentliche Kommunikation zu gewährleisten
verpflichtet sie gleichzeitig auch im Einzelfall Maßnahmen gegen rechtsverletztende
Informationsangebote im WorldWideWeb zum Schutz der Rechtsgüter Betroffener zu ergreifen. Das
im Grundgesetz verankerte Zensurverbot normiert dabei eine absolute Grenze für staatliche
Eingriffe die sich gegen die Kommunikationsfreiheiten richten. Ausgehend vom durch klassische
Medien geprägtem Verständnis des Anwendungsbereichs des Zensurverbots beleuchtet die Arbeit die
Frage wie verfassungsrechtlich auf diese Problemlage zu reagieren ist die vor allem durch neue
abweichende Publikations- und Rezeptionsprozesse im WorldWideWeb hervorgerufen wird. Es wird
untersucht welche objektiven Vorgaben sich aus dem Zensurverbot und den
Kommunikationsfreiheiten für derartige staatliche Eingriffe ergeben die sich gegen für die
öffentliche Kommunikation besonders relevante massenmediale Informationsangebote richten und
welchen Schutz das Zensurverbot und objektive Verfassungsgehalte gewähren. Dabei wird
beispielhaft geprüft inwieweit die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Sperrungsanordnungen
gemäß dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien und das inzwischen aufgehobene
Kinderpornographiebekämpfungs- bzw. Zugangserschwerungsgesetz mit den
kommunikationsverfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Der Autor studierte
Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunktbereich Informations- und
Kommunikationsrecht. Die Arbeit entstand während und nach seiner Zeit als wissenschaftlicher
Mitarbeiter am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg.