Das Thema Rückverfolgbarkeit ist spätestens seit der BSE-Krise ins öffentliche Interesse
getreten. Dies hat in der Gesetzgebung zu erheblichen Änderungen geführt. Das Weißbuch zur
Lebensmittelsicherheit vorgelegt im Januar 2000 von der EU-Kommission hat eine
Umstrukturierung des Lebens- und Futtermittelrechts bewirkt um so das verlorene Vertrauen der
Verbraucher in die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln wiederherzustellen. Als rechtliche
Konsequenz wurde im Januar 2002 die EU-Basis-Verordnung erlassen die das gesamte Lebens- und
Futtermittelrecht als ein Dachgesetz zusammenfasst. Der einheitliche Ansatz'vom Acker bis zum
Teller'bezieht die gesamte Produktions- Herstellungs- und Verarbeitungskette vom Landwirt bis
zum Einzelhandel in die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit mit ein. Jedes Lebens- und
Futtermittelunternehmen wird verpflichtet Systeme und Verfahren aufzubauen um ihre direkten
Lieferanten sowie Kunden und die Art der Produkte zu erfassen so dass im Bedarfsfall der
Produktions- und Verarbeitungsweg lückenlos rückverfolgt werden kann. In ihrer Eigenschaft als
EU-Basis-VO gilt sie in jedem EU-Mitgliedstaat verbindlich und unmittelbar so dass eine
Modifizierung auf nationaler Ebene nicht erforderlich ist. Dennoch hat es auch im deutschen
Rechtssystem einige Änderungen gegeben. Im September 2005 wurde das bestehende Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetz vom neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) abgelöst
das dem vorbeugenden Gesundheitsschutz von Mensch Tier und Umwelt gilt sowie die
Bereitstellung von Informationen sichern und Schutz vor Täuschung im Verkehr mit Lebens- und
Futtermitteln liefern soll. Auch für ökologisch erzeugte Produkte gibt es spezielle
Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit. Lange bevor es rechtliche Bestimmungen gab haben sich
die ökologischen Anbauverbände selbst Erzeugungs- und Verarbeitungsrichtlinien gegeben um
Produktion Herstellung und Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse einheitlich zu gestalten. Aus
diesen Verbandsrichtlinien resultierte 1991 die EG-Öko-VO die die ökologische Erzeugung und
Verarbeitung normiert und eine einheitliche Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte
vorschreibt. Zur Demonstration dass ein Produkt den Anforderungen der EG-Öko-VO entspricht
gibt es ein europäisches und auch ein deutsches Öko-Kennzeichen. Rückverfolgbarkeit spielt
insbesondere bei ökologisch erzeugten Produkten als Qualitätssicherungsmaßnahme eine wichtige
Rolle da bei diesen Produkten eine analytische Differenzierung zu konventionellen Produkten
nicht möglich ist und es nur durch entsprechende Maßnahmen möglich ist das hohe Vertrauen der
Verbraucher in diese Produkte zu erhalten.