Auch wenn derzeit mehr von Ver- als von Entstaatlichung die Rede ist bleibt das Thema der
Privatisierung öffentlicher Unternehmen weiterhin von erheblicher Bedeutung. Anders als bei der
Investorensuche bei privatrechtlichen Veräußerungsgeschäften findet die Auswahl eines Käufers
dabei jedoch keineswegs im rechtsfreien Raum statt. Ausschreibungspflichten bei der Veräußerung
staatlichen Vermögens können sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten ergeben. Von
praktischer Relevanz sind dabei vor allem das Vergabe- und das EG-Beihilfenrecht. Der Autor
analysiert anhand der Rechtsprechung europäischer Gerichte unter welchen Bedingungen eine
Ausschreibung nach dem Vergaberecht zwingend geboten ist. Für Konstellationen in denen das
nicht der Fall ist wird untersucht welche Vorgaben dem europäischen Primärrecht zu entnehmen
sind. Dabei sind insbesondere die Entscheidungen der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der
unzulässigen staatlichen Beihilfen von großer Bedeutung. Zwar sind diese nicht einheitlich und
bisweilen widersprüchlich trotzdem lassen sich Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung
staatlicher Unternehmensveräußerungen ableiten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den immer
wieder kontrovers diskutierten strukturierten Bieterverfahren deren Ablauf große Ähnlichkeiten
zu vergaberechtlichen Ausschreibungen aufweist.