Im KZ Ravensbrück dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet sollte die
Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer »in allen weiblichen
Angelegenheiten beratend zur Seite« stehen. Dabei war den KZ-Aufseherinnen »jede Misshandlung«
von weiblichen KZ-Gefangenen offiziell verboten. Dennoch gehörte Gewalt zu ihrer alltäglichen
Praxis. Johannes Schwartz untersucht die verschiedenen Formen der Gewalt von KZ-Aufseherinnen
in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg in ihren Wechselwirkungen und
Verbindungslinien: von psychisch und »sanft« bis exzessiv und unberechenbar von instrumentell
bis exemplarisch. Anhand vielfältiger Quellen analysiert er wie sich diese Gewaltpraktiken in
die Zielsetzungen der KZ-Verwaltung und der Kriegsindustrie einfügten. Zugleich aber belegt er
dass erst die Variabilität und Unberechenbarkeit ihrer Handlungen das Herrschaftsverhältnis der
KZ-Aufseherinnen gegenüber den weiblichen KZ-Gefangenen immer wieder von Neuem herstellten.