In der Kurzbeschreibung meiner erst jüngst erschienenen Monographie Kritische Anmerkungen zu
bildungs- und seelentheoretischen Denkansätzen über das Kindeswohl wurde bereits angekündigt
dass dieser zwei weitere folgen sollen: zum einen eine komprimierte Nebenschrift in deren
Kontext bislang verfügbare rechtstheoretische Konzeptionen zum Kindeswohlbegriff kritisch zu
untersuchen sind und zum anderen eine sehr viel umfangreichere Hauptschrift deren primäre
Aufgabe darin besteht im Zuge einer historisch-systematischen Vorgehensweise Auskunft über
Phänomen und Begriff des Kindeswohls zu geben und die dabei gefundenen Erkenntnisse in einen
eigenen Ansatz zum kindlichen Wohlsein nicht nur einzubinden sondern in vielerlei Hinsicht
darüber hinaus zu gehen.Ersteres wird mit dem hier vorgelegten Text nun in Angriff genommen.
Und da sich die kritische Vorgehensweise bislang als überaus fruchtbar erwies kann sie in
ihrem Kern auf die vorliegende Abhandlung in formaler Hinsicht nahezu durchgängig übertragen
werden. Soll heißen: Einschlägige Publikationen aus dem Bereich der Jurisprudenz wurden auf
umfassende Weise in den Blick genommen und eingehend auf deren begriffliche Substanz resp.
Stringenz hin untersucht.