Am 23.6.2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch wurden Vorschriften
des BauGB der BauNVO und der Planzeichenverordnung geändert. Die Änderungen dienen zum einen
der Verbesserung der Wohnraumversorgung und der Schaffung von sozialem Wohnraum zum anderen
der Mobilisierung von Bauland im Rahmen der Innenentwicklung. In dem Bestreben der
Innenentwicklung mehr Durchsetzungskraft und Nachdruck zu verleihen wurden die Planungs- und
Realisierungsinstrumente zeitlich befristet erweitert Änderungen im Dauerrecht vorgenommen
sowie die Festsetzungsmöglichkeiten ausgedehnt. Instrumentell hervorgehoben wurden die
städtebaulichen Entwicklungskonzepte indem diesen eine besondere Funktion in Bezug auf die
Mobilisierung von Baulandreserven im Bereich der Innenentwicklung zugewiesen worden ist. Durch
Einfügung des Dörflichen Wohngebiets als neuem Baugebietstyp wurde ein neues gemischtes
Baugebiet geschaffen. Das Maß der baulichen Nutzung wurde flexibilisiert indem die bisherigen
Obergrenzen in Orientierungswerte umgewandelt wurden. Die Neuregelungen des
Baulandmobilisierungsgesetzes werden in diesem Themenband näher beleuchtet einer
planungsfachlichen und rechtlichen Bewertung unterzogen es werden Auslegungsfragen erörtert
und es wird über Weiterentwicklungen des rechtlichen Rahmens - gerade auch im Hinblick auf die
Klimagerechtigkeit der Baulandmobilisierung und die Nachhaltigkeit der Flächenentwicklung -
nachgedacht.