2022 bis 2023 waren und sind geprägt von der Energiekrise. Bundesgesetzlich wurde darauf mit
zahlreichen Gesetzesänderungen im Energie- und Umweltfachrecht vor allem mit dem sog. Wind-an-
Land-Gesetz vom 20.7.2022 reagiert. Aufgrund dieses Gesetzes wurde das
Windenergieflächenbedarfsgesetz eingeführt mit dem die Länder in die Pflicht genommen wurden
dafür zu sorgen dass der Windenergienutzung substanziell Raum gegeben wird. Zugleich gab es
Änderungen des Energiefach- des Naturschutz- des Städtebau- und des Raumordnungsrechts die
sich sowohl auf die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen als auch Raumordnungsplanungen
in den Ländern auswirken soweit sich diese auf die Steuerung von Erneuerbare-Energie-Anlagen
beziehen. Es sind damit teilweise systemverändernde Neuregelungen verbunden welche Einfluss
auf Bestandspläne laufende und spätere Planungsverfahren nehmen. Es folgten weitere Änderungen
mit derselben Stoßrichtung - u. a. solche des BauGB der BauNVO des UVPG des WindBG und des
EEG 2023 - die überwiegend bereits am 1.1.2023 und teilweise auch am 1.2.2023 in Kraft
getreten sind sowie am 3.3.2023 die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des
Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften. Dieser Themenband setzt sich mit der aufgrund
der Gesetzesänderungen veränderten Regelungssystematik und verschiedenen damit
zusammenhängenden Folgefragen auseinander.