Die Auswahl der Bestimmungen orientiert sich zum einen am Stoff der Ausbildungsordnung zum
anderen am Bedarf der Praxis. Nicht als Lernstoff aber als Beispiel für die
Innovationsleistung des Notarberufs ist in dieser Auflage die Verordnung über das
Videokommunikationssystem im Notariat abgedruckt. Die Reform des Personengesellschaftsrechts
(Mo- PeG) ist selbstverständlich berücksichtigt ebenso die umfangreichen
Überleitungsvorschriften im Einführungsgesetz zum BGB. Damit gibt das Basishandbuch auch eine
Hilfestellung zur Handhabung der Eintragung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts im
Grundbuch. Rückmeldungen der Berufsschulen zum gewünschten Inhalt haben wir wie immer beachtet.
Auch Hinweise aus dem Kreis anderer Benutzer nimmt der Verlag stets gern entgegen. Stand der
Gesetzgebung ist der 1. Juli 2024.