Die Zwangsvollstreckungsformulare bewegen weiterhin die Gemüter: Zum 01.09.2024 ist die Zweite
Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten
(BR-Drucks. 203 24). Hierdurch griff der Verordnungsgeber die Vorschläge der Praxis zur
Verbesserung der Handhabbarkeit der Formulare auf. Vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2025 können
die Formulare in der Form vom 16.12.2022 noch verwendet werden. Ab dem 01.10.2025 müssen dann
die neuen Formulare genutzt werden. Die Übergangsfrist für Vollstreckungsaufträge an
Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen wurde bis zum
30.09.2025 verlängert. Für die Praxis bedeutet dies dass ab dem 01.10.2025 zwingend die neuen
Formulare verwendet werden müssen. Die neuen Formulare bringen Gläubigern bzw. deren
Bevollmächtigten jede Menge Mehrarbeit. Mit "mal eben ausfüllen" ist es nicht getan da die
Formulare umfangreicher geworden sind und unübersichtlich viele Ankreuzfelder und
Klammerzusätze enthalten die der Praktiker in der Hektik des Alltags schnell übersehen kann.
Hier bietet das vorliegende Werk zur Vermeidung von potentiellen Regressen eine Hilfe an und
versucht dem Anwender praktische Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen
Formulare zu geben.