Seit dem Inkrafttreten der neuen Zwangsvollstreckungsformulare am 22.12.2022 hat der
Verordnungsgeber mit mehrfachen Veränderungsvorschlägen in der Praxis für viel Unruhe und
Verunsicherung gesorgt. Letztlich wurde nur beschlossen die Übergangsfristen für die Nutzung
der Altformulare bis zum 31.08.2024 zu verlängern. Notwendige inhaltliche Änderungen wurden auf
bsilang unbestimmte Zeit verschoben. Für die Praxis bedeutet dies dass ab dem 01.09.2024
zwingend - offensichtlich mit handwerklichen Fehlern versehen - die neuen Formulare verwendet
werden müssen. Da die Formulare mittlerweile immer öfter in der Praxis genutzt werden tauchen
damit auch immer mehr Probleme auf die zu lösen sind. Im Bewusstsein dass die Praxis so
manche Anwendung monieren wird greift die Neuauflage diese Fragen auf und versucht dem
Anwender praktische Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare zu
geben. So wird beispielsweise beantwortet - ob eine selbstgestaltete Forderungsaufstellung
benutzt werden kann - wie die Gesamtsumme bei der amtlichen Forderungsaufstellung dargestellt
werden kann - wie die Vollstreckung bei mehreren Gläubigern und Schuldnern funktioniert
insbesondere wenn es sich um eine GmbH & Co.KG oder GbR handelt. - wie die Vollstreckung bei
mehreren Drittschuldnern bzw. mehreren Vollstreckungstiteln funktioniert - ob eine
Selbstzustellung oder Zustellung durch Vermittlung der Geschäftsstelle nach Änderung des § 16
GVO sinnvoll ist - was bei Anordnungen nach §§ 850c Abs. 6 850d 850e 850c Abs. 5 ZPO oder
§ 850f Abs. 2 ZPO zu beachten ist - was beim Ausfüllen der Module E bis K zu beachten ist -
welchen angeblichen Tipps nicht gefolgt werden sollte - wie Probleme bei den Zustellkosten an
mehrere Drittschuldner bzw. den Schuldner effektiv gelöst werden können - wie beim
Gerichtsvollzieherformular die Einholung von Drittauskünften (Modul N) effektiviert werden
kann. Der Herausgeber Peter Mock ist als Diplom-Rechtspfleger (FH) am Amtsgericht Koblenz
tätig. Neben seiner Tätigkeit als Mitherausgeber des "Praxishandbuchs Insolvenzrecht" ist er
Mitautor u.a. der "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckungsrecht" des Loseblattwerks "Aktuelle
Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" sowie Schriftleiter des
Informationsdienstes "Vollstreckung effektiv". Zudem hält er Vorträge im Zwangsvollstreckungs-
Insolvenz- und Kostenrecht. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltvereine
Reno-Vereinigungen sowie Unternehmen und Banken.