Kaufpreisverhandlungen im Rahmen einer Unternehmensakquisition gehen weit über die Fixierung
eines Kaufpreisbetrags hinaus. Es gilt die mit der Akquisition verbundenen Risiken zwischen
Käufer und Verkäufer durch vertragliche Regelungen zu verteilen. Hierbei kommt neben Garantien
und anderen Absicherungen des Käufers vor allem den Vereinbarungen über den Kaufpreis eine
besondere Bedeutung zu. Als Beispiele solcher Kaufpreisvereinbarungen sind Earnouts sonstige
Kaufpreisanpassungen sowie die Absicherung des Kaufpreises durch Wertsicherungsklauseln zu
nennen. Im Falle eines erfolgreichen Vertragsabschlusses stellt sich für den Käufer die
Herausforderung der bilanziellen Abbildung der Akquisition. Er hat hierzu im Rahmen der
Erstkonsolidierung die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses zu bestimmen und
durch Gegenüberstellung mit dem neubewerteten Nettovermögen des akquirierten Unternehmens den
Goodwill zu ermitteln. Das Regelwerk der IFRS aber auch Literatur und Praxis konzentrieren
sich in diesem Zusammenhang auf die Erfassung und Bewertung des einzubuchenden Vermögens. Die
vorliegende Arbeit befasst sich dagegen mit der aufgrund getroffener Kaufpreisvereinbarungen
häufig komplexen Ermittlung der Anschaffungskosten. Insgesamt wird den folgenden
Fragestellungen nachgegangen: Welche Kaufpreisvereinbarungen gibt es welches sind die
Hintergründe ihrer Vereinbarung wie können sie ausgestaltet sein und welche Wirkung entfalten
sie auf die Höhe des Kaufpreises? Wie sind - derzeitiger und künftiger Normenlage des IFRS 3
entsprechend - aus den getroffenen Kaufpreisvereinbarungen die Anschaffungskosten abzuleiten
und welche Auswirkungen ergeben sich im Rahmen der Folgebilanzierung auf Seiten des Käufers?
Die Arbeit schlägt damit eine Brücke zwischen der Darstellung der in der Vertragspraxis
gängigen Kaufpreisvereinbarungen einerseits und deren bilanzrechtlicher Behandlung
andererseits.