Die Gründe für die Verlegung eines Wohnsitzes können sehr vielfältig sein und oftmals hat man
während der Organisations- und Umzugsphase andere Dinge im Blick als sich über ergebende
steuerliche Folgen Gedanken zu machen. Das ist unter anderem auch dem Umstand geschuldet dass
die steuerlichen Folgen eines Umzugs überschaubar sind und man nur geringfügig tätig werden
muss zumindest solange man die Bundesrepublik Deutschland nicht verlässt. Plant eine
natürliche Person jedoch den Wohnsitz über die Grenze hinweg in ein anderes Land zu verlegen
so gewinnt die steuerliche Würdigung des Sachverhalts an Relevanz da sich unter Umständen
Rechtsfolgen ergeben die einen starken finanziellen Einfluss haben können. Für Fälle in denen
eine natürliche Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt gilt es
zu prüfen ob diese natürliche Person bereits 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig war ist und ob sie Anteile in Höhe von mindestens 1% des gezeichneten Kapitals
an einer Körperschaft hält. Ist das der Fall so sind die Tatbestandsvoraussetzungen des 6 AStG
erfüllt und als dessen Rechtsfolge kommt es zu einer fiktiven Veräußerung dieser Anteile. Es
entsteht somit ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn dem kein Liquiditätszufluss zugrunde
liegt. Da diese Rechtsfolge gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt und aufgrund einer
fehlenden Rechtfertigung EU-rechtswidrig ist wurde 6 AStG 2006 umfangreich neu geregelt. Unter
anderem kommt es durch die Neuregelung zu unterschiedlichen Stundungsregelungen für Länder die
innerhalb der EU liegen und sog. Drittstaaten also Länder außerhalb der EU bzw. des EWR um
EU-Rechtskonformität zu schaffen. Trotz der Neuregelung im Jahre 2006 durch das SEStEG (Gesetz
über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung
weiterer steuerrechtlicher Vorschriften) ist die Vorschrift nicht frei von Bedenken. Es gibt
vielerlei Kritik und Unklarheiten die vonseiten der Finanzverwaltung beseitigt werden müssen.
In der Publikation von Kevin Blum werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der sog.
Wegzugsbesteuerung thematisiert kritisch hinterfragt und es werden Gestaltungsmöglichkeiten
aufgezeigt.