Das zwangsweise Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH stellt die letzte
Eskalationsstufe von Gesellschafterstreitigkeiten in der GmbH dar. Oftmals ist ein solches
notwendig um den Bestand der Gesellschaft vor dem Konflikt zwischen den Gesellschaftern zu
schützen. Gleichwohl gilt es auch das Interesse des betroffenen Gesellschafters auf Erhalt
seiner Abfindung zu berücksichtigen. Daher ist es sehr bedeutsam dass der BGH diese
verschiedenen Interessen für den Fall eines Ausschlusses aus wichtigem Grund nunmehr neu
gewichtet hat. Diese Entwicklung wird von der vorliegenden Arbeit aufgegriffen und bewertet.
Sie versucht eine Lösung zu finden die am Einzelfall orientiert für die beteiligten
Parteien möglichst gerecht ist. Der Autor ist Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei
in Münster und dort in verschiedenen zivilrechtlichen Bereichen tätig. Nach dem Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln hat er diese Arbeit während seines
Referendariats am Landgericht Münster verfasst. Sie wurde von der Universität Münster als
Dissertation angenommen.