Im Jahr 2009 wurde unter dem Namen Principles Definitions and Model Rules of European Private
Law - Draft Common Frame of Reference (DCFR) ein Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens für
ein europaisches Vermogensrecht vorgestellt in dem unter anderem auch Regelungen zur
Aufrechnung enthalten sind. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es eine spannende Frage ob die im
DCFR erarbeiteten Regeln eine praxistaugliche Basis für künftige Regelwerke auf europaischer
Ebene insbesondere eines optional anwendbaren europaischen Vertragsrechts darstellen. Dieses
Werk unternimmt eine umfassende Analyse zur Notwendigkeit und Ausgestaltung einer europaischen
Aufrechnungskonzeption als Teil eines künftigen optional anwendbaren europaischen
Vertragsrechts. Nach Darstellung der Relevanz der Aufrechnung für den grenzüberschreitenden
Rechtsverkehr wird das europaische Kollisionsrecht der Aufrechnung erortert und sich kritisch
mit der Aufrechnungskonzeption des Draft Common Frame of Reference auseinandergesetzt. Hierbei
werden neben der Grundkonzeption der Aufrechnung auch Sonderfalle der Aufrechnung wie die
Aufrechnung in Abtretungs- und Stellvertretungskonstellationen die Aufrechnung
wahrungsverschiedener Forderungen die Aufrechnung mit verjahrten Forderungen Aufrechnungen
bei Forderungs- und oder Personenmehrheiten sowie die Stellung eines Bürgen bei Aufrechnungen
analysiert. Das Werk schließt mit einem Vorschlag für ein europaisches Aufrechnungsregime
dessen primares Ziel die Akzeptanz bei den Marktakteuren ist sodass dessen Anwendung eine
echte Option im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr darstellt.