Die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII 77 und 78) und die
Verpflichtung der öffentlichen und freien Träger ab 1.1.1999 auch Vereinbarungen zur
Qualitätsentwicklung abzuschließen hat der Qualitätsdebatte in den Diensten und Einrichtungen
der Erziehungshilfe einen rechtspolitischen Impuls und verbindlicheren Rahmen verordnet.Wenn
man die gewaltige Zahl der systematischen Ansätze und Verfahren für die Qualitätsentwicklung
und -bewertung in der Sozialen Arbeit betrachtet könnte man meinen: Jeder Träger braucht sich
aus dieser Fülle an Angeboten nur das für sich geeignete Modell herauszusuchen und anzuwenden.
Das Problem des richtigen 'Anwendens' liegt aber bei allen auf der Hand.Im Eckehardter Modell
soll als Standardentwicklung im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Jugendhilfe Eckehardt
die pädagogische Praxis durch Kundenbefragungen evaluiert werden. Wie bewerten die Betroffenen
selbst die Hilfeangebote die 'Qualität' der erhaltenen Unterstützung die Möglichkeiten der
Mitgestaltung und der Mitsprache? Letztendlich wie bewerten sie was ihnen die Hilfe 'gebracht'
hat? Die Einbeziehung der Klientenperspektive wird dabei als wichtige und zentrale Ressource
der Weiterentwicklung einer dienstleistungsorientierten Jugendhilfe genutzt. Sie ermöglicht
damit die im Untersuchungsdesign intendierte Gegenüberstellung und Spiegelung der
professionellen und subjektiven Wahrnehmungsweisen.Der explorative Charakter der Studie von
Rolf Ebeling soll das zentrale Ergebnis nicht verfälschen: Wenn in der Einrichtung und bei den
beteiligten Kooperationspartnern grundlegende Standards wie sie im Kinder- und
Jugendhilfegesetz als rechtliche Rahmenbedingungen und nach den Maximen einer
lebensfeldorientierten Jugendhilfe formuliert sind eingehalten werden