Je stärker in Europa ein Gesellschaftsrecht mit Rechtswahlmöglichkeiten befürwortet wird desto
mehr wächst die Bedeutung von Information als Funktionsvoraussetzung für effiziente
Entscheidungen. Gerade im Verkehr mit Unternehmen sind die Rechtsbeziehungen jedoch vielseitig
und durch unterschiedliche vielfach gegenläufige Interessen bestimmt so dass der
Marktmechanismus nicht automatisch die Gewähr dafür bietet dass notwendige
(Unternehmens-)Information stets auch in hinreichendem Maße bereitgestellt wird. Ziel der
vorliegenden Arbeit ist es ein die Information in den Vordergrund stellendes Modell als
Harmonisierungskonzept im Europäischen Gesellschaftsrecht zu skizzieren und dessen praktische
Umsetzung in den europäischen Harmonisierungsrechtsakten zum Gesellschaftsrecht nachzuweisen.