Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das persönliche Recht des Urhebers auf die Integrität
seines Werkes wie es in Deutschland und den USA seinen rechtlichen Ausdruck findet. Gerade im
Zeitalter immer einfacherer und schnellerer Bearbeitungstechniken welche der Anpassung von
Werken an die Wünsche der Nutzer dienen muss das Recht den erforderlichen Veränderungsschutz
bieten. Aber nicht nur das Interesse des Schöpfers an der Integrität seines Werkes sondern
auch das Interesse der Nutzer an dessen Authentizität gilt es über dieses Recht zu sichern. Am
stärksten wird der Integritätsschutz durch politische und wirtschaftliche Entscheidungen
geprägt die sich im Spannungsverhältnis zwischen gewinnorientierter Werkverwertung und
Persönlichkeitsschutz bewegen.In den letzten Jahren wurde zunehmend der kommerzielle Wert des
Integritätsrechts sowohl seitens der Werkverwerter als auch der Urheber erkannt. Das Recht
muss deshalb an seine neue Funktion als Wirtschaftsgut angepasst werden. Dazu bedarf es
gesetzlicher Regelungen über die Verkehrsfähigkeit des Rechts. Diese sollten einerseits weit
genug sein um eine angemessene Werkverwertung sicher zu stellen und der Vertragsfreiheit der
Parteien Rechnung zu tragen andererseits müssen sie die Grenzen eng genug ziehen damit der
Integritätsschutz nicht ausgehöhlt wird.