Die VVG-Reform hat das Versicherungsvertragsrecht in wesentlichen Punkten verändert. So ist das
bisher geltende Alles-oder-nichts-Prinzip im Bereich grober Fahrlässigkeit durch ein
Quotenteilungsprinzip ersetzt worden. Diese Änderung bezieht sich im Bereich der
Schadensversicherung auch auf die Vorschrift über die schuldhafte Herbeiführung des
Versicherungsfalles die neue Regelung des 81 VVG. Von nun an soll in Fällen grob fahrlässiger
Herbeiführung des Versicherungsfalles eine der Schwere des Verschuldens entsprechende Kürzung
der Leistung des Versicherers vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit eine
umfassende Untersuchung der Neuregelung des 81 VVG und seiner Probleme dar. Im Fokus der
Untersuchung stehen: - tatbestandliche Detailfragen - Rechtsfolgen der Neuregelungen - die
Frage ob der 81 VVG weiterhin als subjektiver Risikoausschluss eingeordnet werden und nach
welchen Grundsätzen das Quotenprinzip praktiziert werden kann.