Von der Kraftfahrthaftpflicht bis zur D&O-Versicherung für Unternehmensleiter gelten für alle
Haftpflichtsparten seit dem 1. Januar 2008 neue Regeln. Sie sind von hoher praktischer
Bedeutung: Der Versicherungsnehmer kann seinen Anspruch gegen seinen Versicherer nun an den
Geschädigten also etwa seinen Unfallgegner abtreten. Außerdem kann der Versicherer dem
Versicherungsnehmer nicht mehr verbieten den Anspruch des Geschädigten anzuerkennen oder zu
erfüllen. Hinzu kommt eine neu gefasste Fälligkeitsregelung ( 106 VVG). Aus diesen Neuerungen
ergeben sich zahlreiche derzeit intensiv diskutierte offene Fragen die Gegenstand des
Workshops der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungs-wesen waren. Einen Beitrag zur
Klärung dieser Fragen leisten dabei die Vorträge dieses Buches die neben dem materiellen Recht
auch die prozessualen Fragen abdecken und dabei erste Lösungsansätze aufzeigen:- Das
Trennungsprinzip: seine Ursprünge und sein Telos (Joachim Felsch)- Bindungswirkung des
Haftpflichturteils und prozessuale Besonderheiten im Direktprozess (Marion Harsdorf-Gebhardt)-
Die Abtretung des Freistellungsanspruchs (Dr. Theo Langheid)- Das Verhältnis des abgetretenen
Anspruchs zum Haftpflichtanspruch (Michael Kneist)- Fälligkeit und Anerkenntnis (Klaus Zumdick)