Die größte internationale Vereinigung der Seeschifffahrt The Baltic International Maritime
Council (BIMCO) hat in Ihrem Mitteilungsblatt 3 2005 einen Beitrag unter der Überschrift Ship
management - co-assurance risks veröffentlicht. Hier stellt BIMCO fest dass diverse Ship
Manager (in Deutschland auch Bereeder oder Vertragsreeder genannt) nicht ausdrücklich in der
Seekaskoversicherung ihrer Auftraggeber mitversichert und damit der Gefahr eines Regresses der
Versicherer ausgesetzt seien. Diese Feststellung war der Anlass für die Untersuchung mit dem
Titel Der Versicherungsschutz des Ship Managers die sich in vier Teile gliedert. Teil 1: Im
ersten Teil der Untersuchung wird Grundlegendes zum Ship Manager mit dem Ziel herausgearbeitet
den rechtlichen Rahmen für die Behandlung des Ship Managers im Allgemeinen abzustecken. Teil 2:
Der zweite Teil ist der Aufgabe des Ship Managers für die Versicherung des Schiffes zu sorgen
gewidmet. Teil 3: Vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten BIMCO-Veröffentlichung hat der
Autor den Schwerpunkt auf den dritten Teil der Untersuchung gelegt. Hier wird ausführlich
untersucht inwieweit unter Anwendung des deutschen Rechts der Ship Manager bei fehlender
ausdrücklicher Mitversicherung in den Seeversicherungen seiner Auftraggeber einem Regress der
Versicherer ausgesetzt ist. Teil 4: Im vierten und letzten Teil wird der Versicherungsschutz
der derzeit angebotenen Ship-Manager- Versicherung dargestellt und versicherungsrechtlich
untersucht. Der Versicherungsschutz des Ship Managers über die Versicherungen der Auftraggeber
wird dem Versicherungsschutz der Ship-Manager-Versicherung gegenübergestellt. Damit kann
schließlich die Frage beantwortet werden wie weit der Versicherungsschutz des Ship Managers
reicht. Die Arbeit schließt eine Lücke in der Literatur da der Ship Manager jetzt erstmals
Gegenstand einer ausführlichen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist.