Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird in nicht geringem Umfang durch vielfältige
Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität bedroht. Unternehmen können dabei von innen
geschädigt werden indem Mitarbeiter wertvolle Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten
weitergeben. Eine Schädigung kann aber auch von außen erfolgen etwa durch Hackerangriffe mit
denen Geschäftsinterna ausgespäht werden. Aus Sicht eines Unternehmens liegt es daher nahe
derartige Risiken durch eine Versicherung abzudecken. Vor diesem Hintergrund untersucht die
Arbeit das Versicherungsprodukt der Vertrauens-schadenversicherung (VSV) das von der
Versicherungswirtschaft zu diesem Zweck angeboten wird. Für die Vertrauensschadenversicherung
bestehen keine speziellen gesetzlichen Regelungen im VVG oder anderen Gesetzen. Auch gibt es
keine Musterbedingungen des GDV. Die Autorin untersucht die Ausgestaltung der
Vertrauensschadenversicherung anhand der Allgemeinen Bedingungen der
Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV) verschiedener Versicherer. Es treten zentrale
Unterschiede zwischen den einzelnen Klauselwerken hervor. Dies zeigt sich besonders an der
zeitlichen Bestimmung des Versicherungsfalls der Vertrauensschadenversicherung. Angesichts des
unter Umständen sogar existentiellen Risikos der Wirtschaftskriminalität widmet sich die Arbeit
der gesellschaftsrechtlichen Frage ob die Geschäftsleitung von Unternehmen aufgrund einer
Risikoabsicherungspflicht gehalten ist eine Vertrauensschadenversicherung abzuschließen. Ziel
der Arbeit ist es diese Fragestellung für den Bereich der Kapitalgesellschaften und der
Personengesellschaften einem Ergebnis zuzuführen. Dabei setzt sich die Autorin insbesondere mit
den Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung und dem unternehmerischen Ermessensspielraum
auseinander. Die Arbeit bietet Erkenntnisse für Praktiker und Wissenschaftler die sich mit
Wirtschaftskriminalität in Unternehmen Präventionsmaßnahmen Risikomanagement und den
entsprechenden Versicherungslösungen befassen. Es sollen nützliche Hinweise für
Unternehmensjuristen und Compliance-Beauftragte gegeben sowie Hilfestellungen für
Versicherungsjuristen zur Ausgestaltung und Interpretation der Vertrauensschaden-versicherung
präsentiert werden.