Rückkaufswerte sind in Deutschland seit langer Zeit ein fester Bestandteil des
Lebensversicherungsrechts. Bereits seit 1831 wird einem Versicherungsnehmer bei vorzeitiger
Auflösung seines Lebensversicherungsvertrages ein Teil seiner gezahlten Prämien erstattet.Der
Autor beschäftigt sich zunächst mit der historischen Entwicklung des Rückkaufswertes und
behandelt insbesondere die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Zeitwert gemäß 176 Abs. 3 VVG
a.F. von 1994. Dabei geht er ausführlich auf die Transparenzurteile des BGH aus den Jahren 2001
und 2005 ein. Vor diesem Hintergrund untersucht er sodann die durch die Reform des
Versicherungsvertragsrechts eingeführte und seit dem 1.1.2008 geltende Regelung des 169 VVG.
Besondere Beachtung schenkt er der Berechnung des Rückkaufswertes nach 169 Abs. 3 VVG als
Deckungskapital der Versicherung. Eingehend erörtert er die Problematik garantierter
Rückkaufswerte sowie von Mindestrückkaufswerten und unterbreitet dafür Lösungsvorschläge.
Schließlich prüft Schumacher die Neuregelung zur Berechnung des Rückkaufswertes im Hinblick auf
ihre Vereinbarkeit mit europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben wobei er
letztlich zur teilweisen Europarechtswidrigkeit und daraus resultierend auch zur teilweisen
Verfassungswidrigkeit der Regelung gelangt. Er zeigt die Folgen dieser Verstöße auf und bietet
auch hier Lösungsansätze an.Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an die Wissenschaft wie an
die Praxis indem sie einen Überblick über die bestehende Rechtslage und Probleme gibt sowie
Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.