In einer Gesellschaft in der Transparenz von immer größerer Bedeutung ist wird zunehmend auch
von Versicherungsunternehmen umfassende Offenlegung verlangt. Das führt naturgemäß zu einem
Konflikt mit ihren Geheimhaltungsinteressen der vom Gesetz nicht gelöst wird. Beispielsweise
ist das Interesse des Versicherers an Geheimhaltung seiner Kalkulationen und Kostenstrukturen
nicht vereinbar mit dem Interesse des Versicherungsnehmers an der Überprüfung seines Vertrags
auf Diskriminierungsfreiheit. Auch die Transparenz staatlicher Stellen bleibt nicht ohne
Auswirkungen auf die Geheimhaltungsinteressen der Versicherungsunternehmen: Das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedermann einen voraussetzungslosen Anspruch auf
Zugang zu amtlicher Information. Amtlich sind aber auch die von der BaFin im Rahmen ihrer
Aufsichtstätigkeit von den Versicherungsunternehmen erlangten Informationen selbst wenn es
sich bei ihnen um Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Autorin zeigt Wege zur Lösung der beiden
skizzierten Interessenkonflikte auf und bietet damit Versicherungsunternehmen BaFin und
Gerichten Orientierung in diesen bisher noch wenig beleuchteten Problemfeldern.