Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz regelt die vertraglichen Rechte der
Patientinnen und Patienten und die Pflichten der Ärzte in acht neuen Bestimmungen zum
Dienstvertragsrecht 630a bis 630h BGB.Dieser Kommentar hilft Ärzten Anwälten Richtern und
Verbänden aber auch Patientinnen und Patienten den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen
zutreffend zu erfassen und die darin geregelten Rechte und Pflichten aus der Sicht des jeweils
Beteiligten abzuleiten.Patientenrechte waren bisher durch die Rechtsprechung entwickelt worden
und von den Patientinnen und Patienten kaum zu überblicken. Durch das neue Gesetz soll die
komplexe Materie überschaubarer werden.Der Patient wird so manches Neue aus dem Gesetz erfahren
um seine Ansprüche auch gegenüber dem behandelnden Arzt selbst geltend machen zu können.Der
Anwalt der Patienten muss das Gesetz kennen um bei der Beratung den sicheren Weg gehen zu
können.Die Ärzte trifft unter anderem eine erweiterte Dokumentationspflicht die unbedingt
beachtet werden muss weil sonst Beweisnachteile drohen. Eine Verweigerungshaltung oder
Schweigen auf Ansprüche des Patienten helfen den Ärzten nicht mehr weiter sie müssen genau
wissen was der Patient verlangen kann und wie weit ihre Pflichten gehen.Lothar Jaeger seit 25
Jahren Mitglied der Schriftenleitung der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) liefert mit
seinem Kommentar ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Rechtsanwälte Richter Ärzte und
deren Verbände. Aber auch mancher Patient wird darin eine Unterstützung seiner Position und auf
manche Frage eine Antwort finden.