Der Gruppenlebensversicherungsvertrag ist ein Erfolgskonzept im Wirtschaftszweig der
Lebensversicherung doch herrscht bei der rechtlichen Behandlung desselben in der Praxis große
Unsicherheit. Das liegt unter anderem an einer fehlenden gesetzlichen Regelung dem diesem
Vertrag immanenten Mehrpersonenverhältnis der rechtlichen Interdisziplinarität der Thematik
und einer bis dato unzureichenden wissenschaftlichen Durchdringung. Als Beitrag zur Beseitigung
dieser Rechtsunsicherheit widmet sich die Arbeit zwei zentralen Fragen: Derjenigen nach der
Identifizierung der Gruppenlebensversicherung als Vertragswerk und derjenigen nach ihrer
Einordnung als Versicherungsvertragsform in das heutige VVG. Dazu wird anhand der mittlerweile
anerkannten Definition des Gruppenversicherungsvertrages ermittelt was den
Gruppenlebensversicherungsvertrag kennzeichnet und was sich hinter jeder seiner Eigenschaften
versicherungsvertragsrechtlich verbirgt. Auf diese Weise und vor allem durch die im Rahmen
dieser Arbeit durchgeführte Analyse in der Praxis verwendeter Vertragsmuster soll es ermöglicht
werden die Gruppenlebensversicherung als Versicherungsvertragsform ohne Schwierigkeiten zu
identifizieren und von anderen ihr verwandten Vertragskonstrukten abzugrenzen. Die Arbeit soll
ferner durch die vorgenommene Einordnung in das Gefüge des reformierten VVG eine Grundlage
dafür bieten die rechtlichen Konsequenzen des Gruppenlebensversicherungsvertrages klar
einschätzen und folglich eindeutige zielgerichtete und widerspruchfreie Vertragstexte
entwickeln und verwenden zu können. Das Werk richtet sich als praxisorientierte dogmatische
Grundlagenarbeit sowohl an die Praxis als auch an die Wissenschaft.