Welche Verpflichtungen hat der Betreiber eines Online-Diskussionsforums gegenüber einer Person
die von einem Posting in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurde? Dieser Frage geht Franz
Lippe in seiner Studie nach und richtet sein Augenmerk auf die Geltendmachung eines
medienrechtlichen Entschädigungsantrags gegenüber dem Forenbetreiber. Die Anwendbarkeit des
jeweiligen Haftungsausschlussregimes setzt eine exakte Prüfung voraus ob der Forenbetreiber
als Medieninhaber oder als Host-Provider zu qualifizieren ist. Bei Qualifikation des
Medieninhabers auch als Host-Provider stellt sich die Frage nach einer allfälligen Kollision
der Haftungsausschlussgründe. Von dieser Prüfung hängt auch die Auskunftspflicht des
Forenbetreibers gegenüber dem Anspruchsteller hinsichtlich Namen und Adresse des Posters ab.
Allerdings lässt die Rechts- und Faktenlage eine erfolgversprechende Rechtsverfolgung des
Posters kaum zu: Entweder verfügt der Forenbetreiber über die Daten nicht (oder behauptet das
zumindest) oder die bekanntgegebenen Daten reichen für die Rechtsverfolgung des Posters nicht
aus. Mag. (FH) Mag. Dr. Franz Lippe LL.M. studierte Journalismus und
Unternehmenskommunikation an der FH Joanneum Graz und Rechtswissenschaften an den
Universitäten Graz Wien und Ljubljana. Er hat 2013 die Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung
absolviert und 2015 den Lehrgang Informations- und Medienrecht an der Universität Wien sowie
2016 das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen.