Unter dem Namen "Gnomon des Idios Logos" ist auf einer Berliner Papyrusrolle aus dem 2. Jh.
n.Chr. sowie einem Papyrusfragment in Oxford aus dem 1. Jh. n.Chr. eine Sammlung von
Fallentscheidungen überliefert. Sie sollte als Richtschnur für die administrative Praxis der
Prokuratur des Idios Logos - einem hohen Amt in der Provinzverwaltung des römischen Ägypten -
dienen. Der Gnomon des Idios Logos geht auf die Regierungszeit des Augustus (27 v. Chr. bis 14
n. Chr.) zurück wobei die überlieferte Fassung auch Ergänzungen aus der Zeit danach enthält
die bis in das Jahr 161 n. Chr. reichen. Die im Gnomon des Idios Logos gesammelten Präjudizien
betreffen zu einem großen Teil solche des Erb- und Personenstandsrechts. Beide Komplexe hängen
insofern eng miteinander zusammen als die Nichterfüllung bestimmter personenstandsrechtlicher
Voraussetzungen die Erbfähigkeit einschränkte oder gar ganz ausschloss. Das Dokument
illustriert ferner die Überwachung der Statusgrenzen zwischen den einzelnen
Gesellschaftsgruppen und den damit einhergehenden Maßnahmen gegen Status-Usurpation sowie die
vermögens- bzw. erbrechtliche Diskriminierung bestimmter Personengruppen infolge der
augusteischen Ehe- und Familiengesetzgebung. Der Gnomon des Idios Logos ist daher sicherlich
ein so außergewöhnliches Dokument der römischen Rechts- und Verwaltungspraxis dass es
gerechtfertigt erschien ihn in den Mittelpunkt des 3. Wiener Rechtshistorischen Kolloquiums zu
stellen welches von 19. bis 20. Juni 2014 an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
veranstaltet worden ist. Insbesondere auch deshalb weil die in ihm verhandelten Rechtsmaterien
zu einem großen Teil nicht nur innerhalb sondern auch außerhalb Ägyptens von Relevanz waren.