In der Geschichtsforschung gilt dass das Geschichtsverständnis nicht Angelegenheit des Staats
sondern allein Sache der Gesellschaft ist. Verletzt infolgedessen der Staat dieses Prinzip
wenn er historische Fragen durch Expertenkommissionen klären lässt und diese mit besonderen
Privilegien ausstattet? Die aus liberaler Sicht berechtigte Warnung vor staatlichen Engagements
in historischen Abklärungen ist bisher vor allem aus grundsätzlichen Rechts-überlegungen
abgehandelt worden. Dieses Buch behandelt die Problematik am konkreten Fall der
Bergier-Kommission (eigentlich: Unabhängige Expertenkommission «Schweiz-Zweiter Weltkrieg» UEK)
im Licht ihres realen politischen Kontexts ab. Die Abklärungen von Georg Kreis führen zu
folgenden Befunden: Die Schaffung der UEK geschah nicht in der Absicht eine bestimmte
«Staatswahrheit» zu etablieren und sie hatte auch nicht eine solche Wirkung. Die Arbeiten der
vom Staat eingesetzten Kommission genossen wohl vorübergehend eine grössere Aufmerksamkeit sie
etablierten aber kein neues Geschichtsbild sondern beförderten lediglich den ohnehin laufenden
Wandel im Gefüge konkurrierender Geschichtsbilder.