Bis vor kurzem wurden Pflichtverletzungen von Vorständen oder Aufsichtsräten in erster Linie
personalpolitisch sanktioniert. Die Frage der persönlichen Haftung für entstandene Schäden
wurde selten gestellt. Dies hat sich grundlegend geändert. Die zahlreichen
Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbrüche in jüngerer Zeit haben das Vertrauen in
die Kapitalmärkte empfindlich erschüttert. Hinzu kam dass international vergleichbare
Standards für die Verantwortung der Unternehmensleitung fehlten obwohl die Unternehmen durch
die Globalisierung der Märkte zunehmend international verflochten sind. Gesetzgeber und
Börsenaufsichtsbehörden haben daher in jüngster Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen die
persönliche Haftung von Organen zu verschärfen. Die nach wie vor andauernden Aktivitäten sind
Teil der international geführten Diskussion um Standards guter Unternehmensführung und
Unternehmenskontrolle (Corporate Governance).