Die Themen Vergaberecht und Vergaberechtsschutz sind nicht zuletzt aufgrund der
Harmonisierungsvorgaben der Europäischen Richtlinien und der begleitenden Rechtsprechung des
EuGH Bestandteil zahlreicher wissenschaftlicher Diskussionen. Die vorliegende Arbeit wagt indes
einen rechtsvergleichenden Blick auf den Vergaberechtsschutz in der Republik Ungarn. Gegenstand
der Arbeit ist inwieweit der Vergaberechtsschutz in Ungarn effektiv ist. Als Maßstab für diese
Prüfung werden die verfassungseigenen und europarechtlichen Anforderungen an einen effektiven
Vergaberechtsschutz herangezogen. Zu Beginn der Untersuchung erfolgt eine Einführung in die
Rechtsgrundlagen Ungarns insbesondere im Hinblick auf den Rechtsschutz in der ungarischen
Verfassung und deren Verhältnis zum europäischen Unionsrecht. Dem schließt sich die Darstellung
der Mindestanforderungen an einen effektiven Rechtsschutz des europäischen Primärrechts der
begleitenden EuGH-Rechtsprechung sowie der Rechtsmittelrichtlinien an. Basierend auf dem
dadurch festgelegten rechtlichen Rahmen thematisiert die Arbeit den durch das ungarische Gesetz
Nr. CXXIX von 2003 über die öffentliche Auftragsvergabe gewährten Rechtsschutz und dessen
nationale und gemeinschaftsrechtliche Bezüge: Die institutionelle Einordnung des landesweit
zuständigen Nachprüfungsorgans der sog. Schiedsstelle für öffentliche Auftragsvergabe die
Antragsberechtigung die sich in Ungarn auch auf den öffentlichen Auftraggeber und einzelne
Behörden erstreckt die einzelnen Antragsvoraussetzungen die Verfahrens- und
Entscheidungsfristen die Befugnisse der Schiedsstelle im Hinblick auf einstweilige Verfügungen
Verfahrensentscheidungen und Entscheidungen in der Sache nebst der Auswirkungen der
gemeinschaftsrechtlich angeordneten Stillhaltefristen und Vertragsmoratorien auf das
Nachprüfungsverfahren. Anhand der Konformitätsprüfung mit dem rechtlichen Rahmen und der
rechtsvergleichenden Betrachtung des deutschen Nachprüfungsverfahrens klärt die Autorin die
Effektivität des ungarischen Primärrechtsschutzes und diskutiert etwaige Umsetzungsdefizite und
Lösungsansätze. Darüber hinaus vermittelt die Arbeit einen Überblick über die
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle vor der
Zivilgerichtsbarkeit und erläutert in diesem Zusammenhang das sog. Feststellungs- und
Einheitsverfahren kraft der der ungarische Gesetzgeber die sekundärrechtlichen Vorgaben zur
Feststellung der Vertragsunwirksamkeit in die ungarische Vergaberechtsordnung integriert hat.
In einem weiteren Kapitel werden die Voraussetzungen des ungarischen Sekundärrechtsschutzes
behandelt und entlang der Sektorenrechtsmittelrichtlinie bewertet. Anschließend geht die
Untersuchung auf den Rechtsschutz des ungarischen Vergabegesetztes unterhalb der
EU-Schwellenwerte ein. Das letzte Kapitel umfasst die Wiedergabe der gewonnenen Erkenntnisse
sowie deren rechtspolitische Würdigung die nicht zuletzt die praktischen Probleme des
ungarischen Vergaberechtsschutzes verdeutlicht.