Mit Zum römischen Provinzialprozeß betritt Moriz Wlassak (1854 1939) österreichischer Jurist
und Rechtshistoriker seinerzeit Neuland. Die Eigenheiten der in Rom abgehaltenen
Gerichtsverfahren sind vielfach erforscht und dargebracht. In diesem Zusammenhang hat sich
herauskristallisiert daß die Prozesse die in der Provinz stattfanden sich von denen in Rom
unterschieden. Moriz Wlassak wagt nun als einer der Ersten den Schritt sich der Erforschung
der Eigenheiten der Provinzialprozesse zu widmen. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den
kennzeichnenden Eigenschaften des Formalverfahrens und des Kostumaprozesses. Wlassak
positioniert sich hierbei klar im Dienste der Wissenschaft deren Fortbestehen er ohne die
Umsetzung und Erörterung von Denkanstößen ihrer Daseinsberechtigung beraubt sieht. Auf diese
Weise gelingt ihm mit vorliegender Abhandlung ein spannender Beitrag zur römischen
Rechtsgeschichte.