Behandelt werden in dieser Broschüre die Pflichten der Versicherten und Beschäftigten - hier
insbesondere die Pflichten der Sicherheitsbeauftragten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
und der Betriebsräte. Die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung von Pflichten des gesamten
Personenkreises sind ausführlich dargestellt. Um die einzelnen Sachverhalte für den Leser
verständlicher zu machen werden zu den verschiedenen Themenbereichen praxisnahe Beispiele mit
Problemstellungen und Lösungen aufgezeigt. Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)
beinhaltet u. a. Änderungen im Bereich des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die
Änderungen des SGB VII beziehen sich im Wesentlichen auf die Kernbereiche Organisation der
Unfallversicherungsträger Zuständigkeitsrecht Vermögensrecht Lastenverteilung und
Betriebsprüfung. Im Bezug auf die Pflichten der Versicherten Beschäftigten und Betriebsräte im
Arbeitsschutz haben sich damit keine wesentlichen Änderungen ergeben. Allerdings bringt die
Gesetzesänderung ein paar wichtige Verbesserungen. Da Unfallversicherung und
Arbeitsschutzbehörden sich zukünftig bei der Beratung und Aufsicht intensiver abstimmen sollen
werden Doppelkontrollen - also kurz aufeinander folgende Besuche verschiedener
Präventionsdienste - vermieden. Die engere Verzahnung des Vorschriftenwerkes der
Unfallversicherung mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht trägt zum Abbau von Bürokratie bei.
Seit 2003 ist die Zahl der Unfallverhütungsvorschriften um mehr als die Hälfte
zurückgegangen.Am Ende der Broschüre sind die Rechtsfolgen in einem Faltblatt zusammengefasst.