Das Bier-Comment des Dresdener S.-C. erschien ca. 1899 und beschreibt das Vor- und Nachtrinken
den Bierskandal das Wiedererlangen der Bierehre das Biergericht bis hin zur Bierkrankheit.
Der Bier-Comment dient üblicherweise der besseren Ordnung und zur Hebung der Gemütlichkeit zur
Festlegung der Bierrechte also der nach dem Bier-Comment geregelten Rechte der einzelnen
Corona-Mitglieder und hat überall dort Gültigkeit wo drei bierehrliche also sich dem
jeweiligen Comment unterwerfende Korporierte darunter mindestens ein Bursche zum Genuss
commentgemäßer Stoffe beisammen sind. SC-Biercomments entstanden seit der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts als Persiflage auf die Paukbestimmungen der SC-Comments. Ihre Abfassung und
Überarbeitung wurde mit dem gleichen Aufwand betrieben wie die Regelung des Paukwesens und
oblag in der Regel einer vom SC eingesetzten Kommission. Viele Comments wurden im Druck
veröffentlicht. Nachdruck der Originalausgabe von ca. 1899.