Die Verfassungsgesetze des Königreichs Sachsen mit Anlagen und einem Anhang herausgegeben von
Professor Dr. C.V. Fricker im Jahre 1895. Das Königreich Sachsen entstand aus dem Kurfürstentum
Sachsen und existierte von 1806 bis 1918. Mit dem Organisationsgesetz vom 21. April 1873 wurde
die Verwaltungsgliederung des Königreiches entscheidend umgestaltet. Die vier Kreisdirektionen
wurden abgeschafft und stattdessen wieder Kreishauptmannschaften eingeführt. Gleichzeitig wurde
die Zahl der Amtshauptmannschaften auf 25 erhöht. Die drei größten Städte des Königreiches
Leipzig Dresden und Chemnitz wurden bezirksfrei und unterstanden damit direkt der jeweiligen
Kreishauptmannschaft. Die neu geschaffene Verwaltungsgliederung trat erst mit Wirkung zum 15.
Oktober 1874 in Kraft. Ihre Bedeutung bestand auch darin dass erst jetzt die volle Trennung
zwischen Justiz und Verwaltung im Königreich erfolgte und die Amtshauptmannschaften dadurch
echte Untere Verwaltungsbehörden wurden. (Wikipedia) Nachdruck der Originalausgabe von 1895.