Ab dem Haushaltshaltsjahr 2020 müssen baden-württembergische Kommunen ihren Haushalt doppisch
planen bewirtschaften und rechnen. Die bis dahin laufende Übergangszeit sollte insbesondere
auch für die Aus- Fort- und Weiterbildung der umsetzenden Mitarbeiter genutzt werden. Ebenso
wichtig ist die Vermittlung von Wissen über die doppelte Buchführung (Doppik) als allein
zulässigem Rechnungsstil für die Entscheidungsträger der Kommunen. In dem Titel werden die
relevanten Aspekte des neuen modernen Gemeindehaushaltsrechts in Baden-Württemberg auf
doppischer Rechnungsbasis erläutert und zu diesem Zweck sämtliche aktuellen Vorschriften
(Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) - Auszug - Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
und Gemeindekassenverordnung (GemKVO) der Produkt- und Kontenrahmen sowie weitere informative
Dokumente zur Doppik Baden-Württemberg Hinweise und Empfehlungen zusammengestellt.Die 3.
Auflage enthält wesentliche und wichtige aktuelle Informationen für alle Städte und Gemeinden
in Baden-Württemberg die ihren kommunalen Haushalt noch bis zum 01.01.2020 von der
Kameralistik auf die Kommunale Doppik rechtssicher umstellen wollen. Gegenüber der Vorauflage
sind zudem weitere brandneue Umsetzungshilfen für Praktiker enthalten:Hinweis auf Leitfäden und
Arbeitshilfen und Auszug aus der Bachelorthesis Herausforderungen auf dem Weg zum doppischen
Haushalt meistern von Rouven Rudisilevom