Schutz nicht nur für Arbeitnehmer?! Wird ein Betrieb verkauft werden die dort tätigen
Arbeitnehmer und Auszubildenden durch § 613a BGB vor Verlust ihres Arbeitsplatzes und
Verschlechterung ihrer Rechtspositionen geschützt. Anderen Beschäftigten wird dieser Schutz
nach aktuell vorherrschender Meinung nicht zuteil. Aber ist das in der heutigen Arbeitswelt in
der sich neben dem klassischen Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von weiteren Beschäftigungsarten
etabliert hat noch zeitgerecht? Nach Auffassung des Autors nicht. Unter dieser Prämisse geht
Dr. Niko Stutz der Frage nach ob und wie sich der Schutz auch auf andere Beschäftigtengruppen
erweitern lässt. Hierfür unterzieht er die sogenannte Betriebsübergangsrichtlinie die die
unionsrechtliche Grundlage des § 613a BGB bildet einer detaillierten Auslegung und entwickelt
damit zugleich neue Kriterien für die Bestimmung des geschützten Personenkreises. Anschließend
wendet er diese Kriterien auf sämtliche gängige Beschäftigungsarten an um die praktischen
Konsequenzen seines Vorschlags aufzuzeigen. - Anwendungsbereich des § 613a BGB nach bisherigem
Verständnis - Detaillierte Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie - Entwicklung neuer
Kriterien der Anwendbarkeit von § 613a BGB - Anwendung dieser Kriterien auf einzelne
Beschäftigungsarten