Wo die Konfliktlinie im Urlaubsrecht verläuft - mit einem Vorschlag zur Novellierung . Das
Bundesurlaubsgesetz ist eigentlich eindeutig doch die europäische Arbeitszeitrichtlinie regelt
den Verfall des Urlaubsanspruchs anders. Auf ihr beruht die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs dem das Bundesarbeitsgericht folgt. Verfallen Urlaubsansprüche also nicht mehr
spätestens Ende März des Folgejahres? Müssen Arbeitgeber die Arbeitnehmer jetzt regelmäßig
auffordern Urlaub zu nehmen? Und verfallen Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter erst 15 Monate
nach Ende des Urlaubsjahres? . Die Autorin nimmt die Grundsatzentscheidungen des EuGH zum
Verfall von Urlaubsansprüchen zum Ausgangspunkt und untersucht die Auswirkungen auf das
deutsche Urlaubsrecht. Dabei beleuchtet sie unter Heranziehung von Beispielen die Folgen für
die Praxis. Zudem formuliert sie einen Vorschlag für die gesetzliche Neuregelung. . >
Unionsrechtliche Vorgaben zum Verfall von Urlaubsansprüchen > Auswirkungen dieser Vorgaben auf
das deutsche Urlaubsrecht > Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben durch das BAG >
Praxisrelevante Folgen und verbleibende Unsicherheiten > Erfordernis der gesetzlichen
Neuregelung - mit Vorschlag