Erich Buchholz hat als Hochschullehrer Hunderte Juristen ausgebildet von denen noch viele
tätig sind und er hat als Verteidiger nach 1990 die Interessen vieler Ostdeutscher vor
bundesdeutschen Gerichten vertreten. Als Verteidiger in sogenannten »Mauerschützenprozessen«
wurde er schließlich selbst attackiert seine Parteinahme für die DDR sah man ihm nicht nach.
Die DDR hat viele bedeutende Anwälte und Strafverteidiger hervorgebracht zu denen er unbedingt
zu rechnen ist. 1989 gehörte Buchholz überdies zu den Gründungsmitgliedern des
Freidenkerverbandes der DDR. Seine Erfahrungen als Jurist in zwei politischen Systemen
vermittelte er in verschiedenen Publikationen. Im Jahr nach seinem Ableben hat sein Schüler und
Verehrer Ralph Dobrawa eine Sammlung von Texten zusammengestellt die prononciert die
Unterschiede zwischen BRD- und DDR-Justiz zeigen und erklären was dafür die Ursachen sind.