Hilfebedürftige ab 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren können gemäß 41 ff. SGB
XII Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten übrigens ohne sofort befürchten zu müssen dass ihre
Kinder bzw. die Eltern zum Unterhalt herangezogen werden.Der Leitfaden informiert verständlich
über diese Grundsicherung und weist Wege wie man sie bekommt.