Die 23. Auflage bringt die Schaubilder auf den Stand 1.8.2023.Berücksichtigt sind insbesondere
die Änderungen des SGB III durch das Bürgergeld-Gesetz vom 27.11.2022 und die mit dem Gesetz
zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der
geringfügigen Beschäftigung vom 28.6.2022 erfolgten Neuregelungen.Entfallen sind die
coronabedingten - zeitlich befristeten - Schaubilder zum Kurzarbeitergeld.Neu hinzugefügt sind
die Schaubilder:Schaubild 19 - Beispiele für abhängige BeschäftigungSchaubild 22 -
Entgelt-Geringfügigkeitsgrenze kein Alg für Minijobber